Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der x-media music GmbH, Obere Str. 13, 70190 Stuttgart (nachfolgend "Agentur") und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend "Veranstalter") über die Vermittlung und/oder Bereitstellung von Künstlern, Bands und musikalischen Dienstleistungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Veranstalters werden nur anerkannt, wenn die Agentur diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur oder durch Unterzeichnung eines gesonderten Vertrags durch beide Parteien zustande.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur.
§ 3 Leistungen der Agentur
Die Agentur vermittelt Künstler, Bands und musikalische Acts für Veranstaltungen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag.
Die Agentur ist berechtigt, im Falle höherer Gewalt oder bei unverschuldetem Ausfall eines Künstlers einen gleichwertigen Ersatz zu stellen, sofern dies dem Veranstalter zumutbar ist.
§ 4 Pflichten des Veranstalters
Der Veranstalter ist verpflichtet, eine geeignete Bühne, ausreichende Strom- und Wasserversorgung, Umkleidemöglichkeiten sowie gegebenenfalls Licht- und Tontechnik gemäß den vertraglichen Vereinbarungen bereitzustellen. Zudem sorgt der Veranstalter für die erforderlichen behördlichen Genehmigungen, die Einhaltung der GEMA-Meldepflichten sowie einen angemessenen Schutz der Künstler und ihrer Ausrüstung.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die vereinbarte Vergütung (Gage) ist im Angebot bzw. Vertrag festgelegt. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Sofern nicht anders vereinbart, ist die Gage spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung auf das im Vertrag genannte Konto der Agentur zu überweisen.
Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
§ 6 Stornierung und Rücktritt
Eine Stornierung durch den Veranstalter ist nur schriftlich möglich. Bei Stornierung fallen folgende Stornogebühren an:
Bis 90 Tage vor der Veranstaltung: 25 % der vereinbarten Gage.
Bis 60 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage.
Bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 75 % der vereinbarten Gage.
Weniger als 30 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gage.
Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§ 7 Haftung
Die Agentur haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für Schäden an der Ausrüstung der Künstler, die durch den Veranstalter, dessen Gäste oder Dritte verursacht werden, haftet der Veranstalter.
§ 8 Bild- und Tonaufnahmen
Die Agentur ist berechtigt, während der Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen zu Werbezwecken zu erstellen, sofern dem nicht ausdrücklich widersprochen wird. Der Veranstalter willigt in die Nutzung seines Veranstaltungsnamens und -logos zu Referenzzwecken ein.
§ 9 Abwerbeverbot
Der Veranstalter verpflichtet sich, Künstler, die durch die Agentur vermittelt wurden, nicht direkt oder über Dritte ohne Einbindung der Agentur für weitere Auftritte zu engagieren. Bei Zuwiderhandlung ist eine Vermittlungsprovision in Höhe der üblichen Agenturvergütung fällig.
§ 10 Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Verbote, Krieg) sind beide Parteien von ihren vertraglichen Pflichten befreit, ohne dass Schadensersatzansprüche entstehen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet, abzüglich nachweislich bereits entstandener Kosten.
§ 11 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den Bestimmungen der DSGVO.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Stuttgart, sofern der Veranstalter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Stand: März 2026 — x-media music GmbH, Stuttgart
